Immobilienregelung nach Trennung – Optionen im Überblick
Immobilienregelung nach Trennung – Optionen im Überblick
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Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Muss die Immobilie direkt verkauft werden?
Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!
Zugewinngemeinschaft und Immobilien
Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.
Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche
Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.
Übertragung des Hauses auf die Kinder
Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung
Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem HIER Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.
Teilungsversteigerung der Immobilie
Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Die Immobilie vermieten
Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.
Immobilienverkauf
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
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